Hundeführerschein und Sachkundenachweis: Wo gilt welche Pflicht?

Einen bundesweiten Hundeführerschein gibt es nicht. Die Regeln legen die Bundesländer fest. Für alle Halter gilt der Nachweis in Niedersachsen und in Bremen, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde. In den meisten anderen Ländern betrifft er gefährliche oder auffällige Hunde.
Veröffentlicht am 15.10.2026 · Zuletzt aktualisiert am 6.11.2026
Einen bundesweiten Hundeführerschein gibt es nicht. Die Bundesländer regeln den Umgang mit Hunden jeweils selbst. Für alle Hundehalter ist ein Sachkundenachweis in Niedersachsen und in Bremen vorgeschrieben, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde. In den meisten anderen Ländern betrifft er vor allem Halter gefährlicher oder auffälliger Hunde. Dieser Überblick zeigt, wo welche Regel gilt. Die Angaben stammen aus den Landesvorschriften und amtlichen Seiten und haben den Stand August 2026.
Hundeführerschein und Sachkundenachweis: Was ist der Unterschied?
Im Alltag wird „Hundeführerschein“ oft für verschiedene Dinge benutzt. Gemeint sein kann ein gesetzlich vorgeschriebener Sachkundenachweis, den ein Land von bestimmten Haltern verlangt. Daneben gibt es freiwillige Hundeführerscheine von Verbänden oder Kammern, die keine Pflicht ersetzen und keine Pflicht begründen. In Rheinland-Pfalz bietet zum Beispiel die Landestierärztekammer einen freiwilligen Hundeführerschein an. Prüfe deshalb immer, ob dein Land einen Nachweis vorschreibt oder ob es um ein freiwilliges Angebot geht.
Wo der Nachweis für alle Hundehalter gilt
Niedersachsen
Niedersachsen verlangt seit 2013 von allen Hundehaltern einen Sachkundenachweis. Vor der Anschaffung steht eine theoretische Prüfung, mit dem Hund folgt innerhalb des ersten Jahres eine praktische Prüfung. Abgenommen werden die Prüfungen von zertifizierten Sachverständigen (Niedersächsisches Hundegesetz, § 3). Das gilt landesweit, zum Beispiel in Wilhelmshaven, Stuhr oder Bad Bevensen. Außerdem ist in Niedersachsen eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben.
Bremen
In Bremen gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Pflicht für alle Hunde (Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden, § 3). Vor der Anschaffung steht eine theoretische Prüfung, innerhalb eines Jahres folgt die praktische Prüfung mit dem Hund. Für Halter, die ihren Hund vor dem 1. Juli 2026 erworben haben, gilt eine Nachqualifizierung bis zum 30. Juni 2028 bei gelisteten oder gefährlichen Hunden. Auch hier ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben. Mehr dazu in unserem Artikel zum Hundeführerschein in Bremen.
Wo der Nachweis für große Hunde gilt
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gelten besondere Pflichten für „große Hunde“: ausgewachsene Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder ab 20 Kilogramm (Landeshundegesetz, § 11). Halter melden den Hund beim Ordnungsamt an und weisen ihre Sachkunde nach, in der Regel über eine amtliche Tierärztin oder einen anerkannten Sachverständigen. Für Hunde bestimmter Rassen gelten zusätzliche Regeln. Eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für große und für gefährliche Hunde vor.
Wo der Nachweis vor allem gefährliche oder auffällige Hunde betrifft
In diesen Ländern brauchen nur bestimmte Halter einen Sachkundenachweis. Je nach Land geht es um gelistete Rassen, um Hunde, die nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wurden, oder um beides.
Bayern: Für Hunde der Kategorie 2 der Kampfhundeverordnung kann ein Wesenstest ab 18 Monaten die Gefährlichkeitsvermutung widerlegen. Bei auffälligem Verhalten kann die Behörde unabhängig von der Rasse Auflagen anordnen.
Brandenburg: Seit der Hundehalteverordnung vom 1. Juli 2024 ist der Nachweis nicht mehr an eine Rasseliste gekoppelt. Er gilt nur noch für Hunde, die nach einem konkreten Vorfall als gefährlich eingestuft werden.
Hamburg: Der Nachweis gilt für Listenhunde und auch für Hunde, die durch gefährliches Verhalten aufgefallen sind, unabhängig von der Rasse.
Hessen: Sachkunde und eine bestandene Wesensprüfung gehören zum Erlaubnisverfahren für „gefährliche Hunde“.
Rheinland-Pfalz: Der Nachweis gilt für Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind. Der Hundeführerschein der Landestierärztekammer ist freiwillig.
Sachsen: Der Nachweis gilt für als gefährlich eingestufte Hunde, nach dem Gesetz also für Listenhunde und individuell auffällige Hunde.
Sachsen-Anhalt: Der Nachweis gilt für als gefährlich eingestufte Hunde, Listenhunde und individuell auffällige Hunde. Der theoretische Teil läuft beim Landesverwaltungsamt, der praktische Teil bei anerkannten Sachverständigen.
Schleswig-Holstein: Nur für Hunde, die durch ihr Verhalten oder einen Vorfall als gefährlich eingestuft werden, nicht rasseabhängig. Für alle anderen Halter ist er freiwillig. Manche Kommunen gewähren dafür eine Ermäßigung bei der Hundesteuer.
Berlin: freiwillig, aber mit Vorteil
In Berlin ist der Sachkundenachweis freiwillig. Er wird benötigt, um den Hund von der allgemeinen Leinenpflicht befreien zu lassen. In Berlin ist außerdem eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben.
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen
Für diese vier Länder nennen wir hier keine Einzelheiten, weil wir die Landesvorschriften nicht abschließend prüfen konnten. Informiere dich bei der Ordnungsbehörde deiner Stadt oder auf dem Serviceportal deines Landes.
Was gilt bei Rasselisten und Haftpflicht?
Viele Länder führen Listen von Rassen, für die besondere Regeln gelten. Brandenburg hat seine Liste 2024 abgeschafft. In einigen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben, in anderen nur für Listenhunde oder gefährliche Hunde. Auch unabhängig von der Pflicht ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll, weil du für Schäden deines Hundes haftest.
So gehst du vor
Schritt 1 – Land und Ort klären: Die Regeln hängen vom Bundesland ab, teilweise auch von der Gemeinde.
Schritt 2 – Offizielle Quelle prüfen: Frag bei der Ordnungsbehörde deiner Stadt oder auf dem Landesportal nach. Gesetze ändern sich, wie das Beispiel Bremen 2026 zeigt.
Schritt 3 – Vorbereitung: Prüfungen bereiten Hundeschulen und Trainer häufig vor. Frag bei der Anmeldung nach, ob der Kurs auf die Prüfung vorbereitet. Anbieter findest du bei uns unter Hundeschulen und Hundetrainern.
Schritt 4 – Gesundheit und Haftpflicht: Impfungen und Versicherungen klärst du parallel. Bei Fragen zur Impfung hilft dir deine Tierarztpraxis.
Fazit
Der Hundeführerschein ist Ländersache. Für alle Halter gilt er in Niedersachsen und Bremen, für große Hunde in Nordrhein-Westfalen, in den übrigen Ländern meist nur für gefährliche oder auffällige Hunde. Weil sich Vorschriften ändern, ist die Auskunft deiner Ordnungsbehörde die verlässlichste Quelle.
Titelbild: „Dog with owner walking“ von Anish Anilkumar, Lizenz CC BY 4.0 (creativecommons.org/licenses/by/4.0), Quelle: Wikimedia Commons. Das Bild wurde zugeschnitten und komprimiert.
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Häufige Fragen
Wo ist der Hundeführerschein Pflicht?
Einen bundesweiten Hundeführerschein gibt es nicht. Für alle Halter ist ein Sachkundenachweis in Niedersachsen und in Bremen vorgeschrieben, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm. In vielen anderen Ländern betrifft er gefährliche oder auffällige Hunde.
Brauche ich in Niedersachsen einen Hundeführerschein?
Ja. Niedersachsen verlangt seit 2013 von allen Hundehaltern einen Sachkundenachweis: eine theoretische Prüfung vor der Anschaffung und eine praktische Prüfung mit dem Hund im ersten Jahr (Niedersächsisches Hundegesetz, § 3).
Was ist der Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, den ein Land von bestimmten Haltern verlangt. Als Hundeführerschein werden auch freiwillige Angebote von Verbänden oder Kammern bezeichnet. Sie erfüllen keine Pflicht, wenn dein Land einen Sachkundenachweis vorschreibt.
Gilt seit 2026 in Bremen eine neue Pflicht?
Ja. In Bremen gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Pflicht für alle Hunde: eine theoretische Prüfung vor der Anschaffung und eine praktische Prüfung mit dem Hund innerhalb eines Jahres. Für Halter, die ihren Hund vorher erworben haben, gilt eine Nachqualifizierung bis zum 30. Juni 2028 bei gelisteten oder gefährlichen Hunden.
Was gilt in Berlin?
In Berlin ist der Sachkundenachweis freiwillig. Er wird benötigt, um den Hund von der allgemeinen Leinenpflicht befreien zu lassen. Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Hunde vorgeschrieben.
Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Viele Hundeschulen und Hundetrainer bereiten auf Sachkunde- und Hundeführerschein-Prüfungen vor. Frag bei der Anmeldung nach, ob der Kurs auf die Prüfung deines Landes vorbereitet, und bei der Ordnungsbehörde, welche Stellen die Prüfung abnehmen.
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Autor: Redaktion Pfotengeflüster – Hundebesitzer:innen im Alltag und unterwegs